Grundstücksverkehr
Der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr teilt sich in die beiden Bereiche Kauf und Pacht. Im Bereich Kauf wird durch die Anwendung des Grundstücksverkehrsgesetzes sichergestellt, dass der landwirtschaftliche Grundbesitz in der Hand von bäuerlichen Familienbetrieben verbleibt und eine Überhöhung von Kaufpreisen verhindert wird. Notare sind gesetzlich verpflichtet, alle Verträge, durch die landwirtschaftliches Eigentum übertragen wird, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz vorzulegen.
Gesetzliche Grundlagen
In Deutschland unterliegt der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr zwei Gesetzen. Diese Gesetze sollen sicherstellen, dass landwirtschaftliche Flächen langfristig erhalten bleiben und nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise Wohnbebauung, genutzt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Ortslandwirte
Der Gebietsagrarausschuss hat Ende 2021 neue Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte benannt. Sie haben diese Position bis zum 31.12.2027 inne.