Das Sachgebiet Ordnung und Gewerbe ist eine Abteilung mit hauptsächlich polizeilichen und hoheitlichen Aufgaben. Es ist täglich befasst mit den vielfältigen Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere in den Bereichen Jagd- und Fischerei sowie Waffenangelegenheiten.
Im Bereich der Gefahrenabwehr und Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung kommt der Bearbeitung des Waffenrechtes sicherlich besondere Bedeutung zu.
Beim Gewerberecht ist der Kreis Fachaufsicht über die Ordnungsämter der kreisangehörigen Gemeinden. Er ist zudem selbst Erlaubnisbehörde für Makler (§ 34 c Gewerbeordnung) und erledigt für 19 der 20 kreisangehörigen Städte und Gemeinden den Gewerbeprüfdienst. Teilbereiche der Handwerksordnung sowie die Bekämpfung der Schwarzarbeit gehören ebenfalls zu den Aufgabenstellungen.