- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
oder Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will, bedarf der behördlichen Erlaubnis.
Gewerbeanmeldung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
In den Kreisfreien Städten an die Magistrate und in den Landkreisen an die Kreisausschüsse.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
- Auszug aus dem zentralen Vollstreckungsportal des Amtsgerichts Hünfeld
Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Abschrift aus dem Handelsregister
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gewerbezentralregisterauskunft
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Bescheinigung in Steuersachen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Aufenthalts- / Meldebescheinigung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt
- je Erlaubnis als Immobilienmakler, Bauträger oder Baubetreuer
- für natürliche Personen 306,00 Euro und
- für juristische Personen 357,00 Euro
- je Erlaubnis als Darlehensvermittler mindestens 102,00 Euro und höchstens 2.040,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Neben dem Antrag auf Erlaubnis für Maklertätigkeiten müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtig anmelden. Siehe dazu:
Gewerbeanmeldung (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) - Informationen über die Vermittlung von Finanzanlagen finden Sie auch im Hessen-Finder unter:
- Finanzanlagenvermittler – Erlaubnis
- Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)
Gewerbeanmeldung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Finanzanlagenvermittler – Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
08.10.2013