Wer gewerbsmäßig
  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
  • den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,

oder Bauvorhaben

  • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
  • als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen

will, bedarf der behördlichen Erlaubnis.

Gewerbeanmeldung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

 

An wen muss ich mich wenden?

In den Kreisfreien Städten an die Magistrate und in den Landkreisen an die Kreisausschüsse.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln:

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
  • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Auszug aus dem zentralen Vollstreckungsportal des Amtsgerichts Hünfeld

Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Abschrift aus dem Handelsregister
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Gewerbezentralregisterauskunft
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Bescheinigung in Steuersachen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Aufenthalts- / Meldebescheinigung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt

  • je Erlaubnis als Immobilienmakler, Bauträger oder Baubetreuer
  • für natürliche Personen 306,00 Euro und
  • für juristische Personen 357,00 Euro
  • je Erlaubnis als Darlehensvermittler mindestens 102,00 Euro und höchstens 2.040,00 Euro.

 

Was sollte ich noch wissen?

  • Neben dem Antrag auf Erlaubnis für Maklertätigkeiten müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde gebührenpflichtig anmelden. Siehe dazu:
    Gewerbeanmeldung (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Informationen über die Vermittlung von Finanzanlagen finden Sie auch im Hessen-Finder unter:
  • Finanzanlagenvermittler – Erlaubnis
  • Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)

Gewerbeanmeldung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Finanzanlagenvermittler – Erlaubnis 
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

 

Fachlich freigegeben am

08.10.2013

 
 
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - Ordnungs- und Gewerbewesen
Friedloser Straße 12 
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
 
Telefon06621 87-0
E-Mail über KontaktformularKontakt aufnehmen