Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.

 

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Reisegewerbekarte

Formloser Antrag

In dem Antrag eines Wanderlagers sind Ort und Zeit der Veranstaltung, die Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen, der Name des Vertreters und der Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen (z.B. Prospekte, Zeitungsanzeige o.Ä.) anzugeben.

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt für die Entgegennahme der Anzeige

  • für die Veranstaltung eines Wanderlagers: 61,00 Euro;
  • für eine oder mehrere Veranstaltungen von einer Verweildauer von jeweils bis zu 3 Stunden in einem Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien: 15,00 Euro.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veranstaltung ist 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

 
 
Landkreis Hersfeld-Rotenburg - Ordnungs- und Gewerbewesen
Friedloser Straße 12 
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
 
Telefon06621 87-0
E-Mail über KontaktformularKontakt aufnehmen